AGB
Nina Probst
Projektmanagement für Marketing & Kommunikation
Kantering 33a
53639 Königswinter
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Hundertpro Nina Probst, Projektmanagement für Marketing und Kommunikation
Steuernummer 222/5351/2974
USt.-Id-Nr. DE301841435
- 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nina Probst (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
- 2. Leistungen
Die Agentur entwickelt und realisiert Marketing- und Kommunikationslösungen – von der strategischen Konzeption bis zur gestalterischen und technischen Umsetzung.
Dazu zählen insbesondere Markenentwicklung, Kampagnen, Design, Text, digitale Anwendungen, Content sowie Produktionen in digitalen und analogen Medien.
Die Umsetzung erfolgt durch ein kuratiertes Netzwerk aus spezialisierten Partnern und freien Mitarbeitern.
Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.
- 3. Vertragsschluss
Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot der Agentur.
Ein Vertrag kommt durch Bestätigung des Angebots (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) zustande.
Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.
- 4. Projektgrundlage und Abstimmung
Die Zusammenarbeit basiert auf dem Briefing des Auftraggebers sowie den darauf aufbauenden Abstimmungen.
Von der Agentur erstellte Zusammenfassungen oder Re-Briefings gelten als verbindlich, sofern ihnen nicht innerhalb von 3 Werktagen widersprochen wird.
Änderungen im Projektverlauf werden gesondert abgestimmt und entsprechend vergütet.
- 5. Vergütung
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Vergütung erfolgt projektbezogen auf Basis von Pauschalen, Stundensätzen oder individuellen Vereinbarungen.
Zusatzleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Die Agentur ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Bei umfangreicheren Projekten kann die Agentur zu Projektbeginn eine angemessene Vorauszahlung sowie weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt verlangen.
- 6. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen, die aus fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur.
- 7. Korrekturen
Sofern nicht anders vereinbart, sind im Angebot zwei Korrekturschleifen enthalten.
Weitere Anpassungen werden nach Aufwand berechnet.
- 8. Nutzungsrechte
Alle Leistungen der Agentur sind urheberrechtlich geschützt.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
Ohne gesonderte Vereinbarung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht.
Eine Weitergabe oder Bearbeitung durch Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur.
- 9. Arbeitsdaten und offene Dateien
Die Agentur schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die Herausgabe von offenen Dateien, Arbeitsdaten oder Produktionsgrundlagen.
Eine Übergabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
- 10. Zusammenarbeit mit Partnern und Kundenschutz
Für die Umsetzung arbeitet die Agentur mit einem Netzwerk aus spezialisierten Partnern und freien Mitarbeitern.
Die Auswahl, Beauftragung und Steuerung erfolgt durch die Agentur. Sie bleibt zentraler Ansprechpartner und verantwortlich für die Koordination der Leistungen.
Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und eingesetzten Dritten entsteht nicht.
Sofern Leistungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers direkt an Dritte vergeben werden, liegt die Verantwortung für diese Leistungen nicht bei der Agentur.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzte Partner oder freie Mitarbeiter weder direkt noch indirekt außerhalb der Agentur zu beauftragen. Dies gilt während der Zusammenarbeit sowie für 12 Monate danach.
Im Falle eines Verstoßes ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Ausgleichszahlung zu verlangen.
- 11. Projektabbruch
Wird ein Projekt durch den Auftraggeber vorzeitig beendet oder wesentlich verändert, sind alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten.
Der Auftraggeber stellt die Agentur von Verpflichtungen gegenüber Dritten frei.
- 12. Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel angezeigt werden.
- 13. Verantwortung für Inhalte
Die inhaltliche und rechtliche Verantwortung für bereitgestellte Inhalte liegt beim Auftraggeber.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Medienrecht.
Erkennbare Risiken werden von der Agentur kommuniziert.
- 14. Freigaben
Mit der Freigabe von Konzepten, Entwürfen oder finalen Umsetzungen bestätigt der Auftraggeber deren Richtigkeit.
Die Verantwortung geht mit der Freigabe auf den Auftraggeber über.
- 15. Digitale Leistungen
Bei digitalen Projekten liegt die Verantwortung für Betrieb, Pflege, Aktualität und rechtliche Anforderungen beim Auftraggeber, sofern keine gesonderte Betreuung vereinbart wurde.
Eigenständige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte können die Funktion beeinträchtigen. Eine Haftung der Agentur hierfür ist ausgeschlossen.
- 16. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Agentur können zu Verzögerungen führen.
In solchen Fällen verschieben sich Termine angemessen. Schadensersatzansprüche entstehen hieraus nicht.
- 17. Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
- 18. Referenzen
Die Agentur ist berechtigt, Projekte und Arbeiten als Referenz zu nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
- 19. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
- 20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, soweit zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.


